 Ganz grob kann man die Existenzgründung als den Beginn, oder die Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit, im Haupterwerb- oder im Nebenerwerb bezeichnen.
Formal erfolgt die Existenzgründung durch die Anmeldung einer selbstständigen Tätigkeit, beim zuständigen Gewerbeamt. Wenn man sich als Freiberufler anmelden möchte, muss man sich an das für einen zuständige Finanzamt wenden.
Somit ist dann auch schon die erste Hürde zur erfolgreichen Existenzgründung genommen. Im weiteren werden nun weitere Formalitäten und Schreiben auf einen zukommen, wie zum Beispiel die Frage, ob man ein Pflichtmitglied in einer Kammer, oder in einem Verband wird. |