Selbständigkeit : Fördermittel
Geschrieben von business am 18.02.2009 15:43 (1746 x gelesen) Artikel vom Autor
Selbständigkeit

Ganz allgemein ausgedrückt, kann man als Existenzgründer, durch Fördermittel sein Gründungsvorhaben schon einen Schritt näher kommen und verwirklichen.

Gründungszuschuss:

Ein Gründungszuschuss wird von der Arbeitsagentur für Existenzgründer gefördert. Die Förderung können sowie Arbeitslosengeld 1 (ALG 1) Bezieher als auch Angestellte und Arbeiter beantragen, falls ein Anspruch auf ALG 1 oder auch Arbeitslosigkeit besteht. Hierbei ist es darauf zu achten, dass eine Eigenkündigung, im Bezug auf ALG1, eine Sperrfrist des Zuschusses verhangen werden kann. Nach der Sperrfrist wird der Gründungszuschuss in voller Höhe ausgezahlt.

Einstiegsgeld:Eine Existenzgründung aus dem Arbeitslosengeld 2 (ALG2) wird eine Unterstützung, dass so genannte Einstiegsgeld des zukünftigen Unternehmen zur Verfügung gestellt. In jedem Fall ist die Höhe des Einstiegsgeldes eine Ermessensleistung. Hier wird aber noch die Dauer der Arbeitslosigkeit, die Größe der Berdarfsgemeinschaft (in der der Bedürftige lebt) berücksichtigt.Einfach gesagt wird das Einstiegsgeld aus ALG2 und zuzüglichen der pauschalen 50% des ALG2 zusammengesetzt. Jede weitere 10% kann man einen Zuschuss von jeder weiteren Bedarfsgemeinschaft lebenden Person bekommen.


High-Tech Gründerfonds: Dieser High-Tech Gründerfonds ist von der Bundesregierung und dem Unternehmen der deutschen Industrie ein gemeinsame Sache, damit man die Lücken in der Finanzierung neuer Technologie-Unternehmen zusammen führen kann. Dies soll dahin führen, dass die Gründung der Spitzentechnologie nicht an finanziellen Mitteln scheitern, sondern somit im marktreifen Forschungsergebnissen und nicht in die Existenzgründung einmündet.


Tags: fördermittel   gründungszuschuss   einstiegsgeld  

Bookmark Artikel auf eine der nachstehenden Seiten

                   

Blogger Community