 Die Rechtsform ist ein zentraler Baustein einer jeden Gründung. Zur Zeit unterscheidet man in Deutschland die folgenden Rechtsformen.
Grob gesagt bezeichnet man als Einzelunternehmen jede Selbstständige Arbeit, von einer einzelnen natürlichen Person. Als Einzelunternehmer haftet man voll. Das Einzelunternehmen ist die verbreitete Unternehmensform.
Bei einer GbR steht für eine 'Gesellschaft bürgerlichen Rechts' und besteht aus einer Vereinigung von natürlichen, oder auch juristischen Personen.
Bei einer GmbH handelt es sich um eine juristische Person des privaten Rechts, an der sich andere natürliche, oder auch juristische Personen in Form von Kapital beteiligen können.
Die detaillieren Beschreibungen, sowie die Einführungen zu weiteren Rechtsformen werden gesondert beschrieben werden.
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